Für eine würdevolle Bestattung nehmen viele Bestatter das Doppelte oder Dreifache........Wir nicht!
Sozialbestattung § 74 SGB XII (Wir Helfen ihnen beim Antrag)
Ein Antrag auf Sozialbestattung kann beim zuständigen Bezirk ( Sozialamt ) gestellt werden.
Dieser muss im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften bedürftig sein.
(Das Sozialamt stellt ein Budget von 1570,00 € zur Verfügung)
Diese Dokumente sind für den Antragstellers sehr wichtig:
- Erbschein/ein Nachweis über Erbausschlag in Kopie
- Eine Kopie der Art sowie die monatliche Höhe des Einkommens für 3 Monte und Nachweise über die monatliche Belastungen zum Beispiel Mietverträge.
Diese Dokumente werden benötigt:
- Sterbeurkunde
-Kontoauszüge der letzten drei Monate
-Sparbücher / Geldanlagen / Versicherungen- Lebensversicherungen oder Bausparverträge.
-Zeit des PKW oder ähnliches
Zur Information die sehr wichtig sind:
§ 1944 BGB muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe angenommen werden oder ausgeschlagen werden beim zuständigen Bezirk (Amtsgericht) und es fällt eine Pauschale in Höhe von 30 € an.
Nach verstreichen der sechswöchigen Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. (stand August 2023)