Sozialbestattung

Für eine würdevolle Bestattung nehmen viele Bestatter das Doppelte oder Dreifache........Wir nicht!

Sozialbestattung § 74 SGB XII   (Wir Helfen ihnen beim Antrag)


Ein Antrag auf Sozialbestattung kann beim zuständigen Bezirk ( Sozialamt ) gestellt werden.

Dieser muss im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften bedürftig sein.

(Das Sozialamt stellt ein Budget von 1570,00 € zur Verfügung)


Diese Dokumente sind für den Antragstellers sehr wichtig:

- Erbschein/ein Nachweis über Erbausschlag in Kopie

- Eine Kopie der Art sowie die monatliche Höhe des Einkommens für 3 Monte und Nachweise über die monatliche Belastungen zum        Beispiel Mietverträge.


Diese Dokumente werden benötigt:

- Sterbeurkunde

-Kontoauszüge der letzten drei Monate

-Sparbücher / Geldanlagen / Versicherungen- Lebensversicherungen oder Bausparverträge.

-Zeit des PKW oder ähnliches


Zur Information die sehr wichtig sind:


§ 1944 BGB muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe angenommen werden oder ausgeschlagen  werden beim zuständigen Bezirk (Amtsgericht) und es fällt eine Pauschale in Höhe von 30 € an.

Nach verstreichen der sechswöchigen Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft automatisch als angenommen.  (stand August 2023)



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